Grundpflege
Unter der Grundpflege versteht man die Versorgung in den Bereichen Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung und Mobilität.
In der Praxis gehört dazu z.B. Unterstützung beim Waschen, Duschen und Baden, Hilfe beim An- und Auskleiden oder beim Aufstehen und Zubettgehen.
- Hilfe bei der Körperpflege (Pflegen und Waschen, Duschen, Baden)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Lagerung
- Mobilisation
Wundmanagement
Wundmanagement ist die individuelle und optimale Versorgung von Wunden (z.B. Operationswunden, Dekubitus, etc.) nach modernsten medizinischen Methoden.
- Sicherstellung einer optimalen Wundprophylaxe
- Kontinuierliche und zielführende Behandlung – Vermeidung unnötiger Therapien und Kosten
- Minimierung oder Vermeidung von Schmerzbelastungen durch Wunden
- Bei Bedarf das professionelle Überleitungsmanagement zu Ärzten und Therapeuten.
Kurzanfrage
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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist die medizinische Behandlung bzw. Versorgung, die wir ausschließlich auf ärztliche Anordnung hin durchführen.
Die Ziele der Behandlungspflege sind es, Krankheiten zu heilen, die Verschlechterung eines Krankheitszustandes zu verhindern, sowie die Folgen von Krankheiten zu verbessern oder zu verhindern.
Dieses können beispielsweise die zielgerichtete Verabreichung der vom Arzt angeordneten Medikation, die regelmäßige Messung und Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls sein, sowie das Anlegen und Wechseln von Verbänden, Kompressionsstrümpfen, usw.
Verhinderungspflege
Wenn ein Angehöriger wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen daran gehindert ist, die Pflege durchzuführen, werden von der Pflegekasse die Kosten für die nötig werdende Ersatzpflege getragen – die sogenannte „Verhinderungspflege“.
Für diese gilt: maximal 42 Tage pro Kalenderjahr, sie kann sowohl einmalig „am Stück“, als auch gesplittet (tage- bzw. stundenweise) in Anspruch genommen werden.
Aufwendungen:
1.612 Euro pro Kalenderjahr. Seit 2015 kann für die Verhinderungspflege auch 50% der Kurzzeitpflege angerechnet werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 Euro erhöhen.
Voraussetzung:
Neben der Einstufung in einen Pflegegrad muss der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Inanspruchnahme mindestens sechs Monate von der Pflegeperson gepflegt worden sein. Die Verhinderungspflege muss vor der Inanspruchnahme bei der Pflegekasse beantragt werden.
Demenzbetreuung / Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die sogenannten „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ stehen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder demenziellen Erkrankungen bereit, bei denen eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ gegeben ist.
Abhängig von der Schwere der Erkrankung, des Pflegegrades und der damit zusammenhängenden Einschränkung der Alltagskompetenz gewähren die Pflegekassen einen Grundbetrag in Höhe von 104 Euro pro Monat (bzw. 1.248 jährlich) oder einen erhöhten Betrag in Höhe von 208 Euro pro Monat (bzw. 2.496 jährlich).
Seit Januar 2015 erhalten alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ Euro monatlich. Werden die Leistungen im Laufe eines Kalenderjahres nicht voll ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden.
Im Rahmen dieser Betreuungs-/Entlastungsleistungen bieten wir z.B.:
- Die Entwicklung eines individuellen und bedarfsgerechten Betreuungsplanes
- Spaziergänge und Ausflüge
- Unterhaltung bzw. Anregung zur Unterhaltung
- Training biografischer Fähigkeiten
- Unterstützung bei der Wahrung sozialer Kontakte
- Beschäftigungsangebote wie spielen, basteln, lesen, usw.
- Training bzw. Förderung von Beweglichkeit und Motorik
- Hauswirtschaftliche Unterstützung