Ambulante Tourenpflege

Grundpflege

Unter der Grundpflege versteht man die Versorgung in den Bereichen Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung und Mobilität.
In der Praxis gehört dazu z.B. Unterstützung beim Waschen, Duschen und Baden, Hilfe beim An- und Auskleiden oder beim Aufstehen und Zubettgehen.

  • Hilfe bei der Körperpflege (Pflegen und Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Lagerung
  • Mobilisation

Wundmanagement

Wundmanagement ist die individuelle und optimale Versorgung von Wunden (z.B. Operationswunden, Dekubitus, etc.) nach modernsten medizinischen Methoden.

  • Sicherstellung einer optimalen Wundprophylaxe
  • Kontinuierliche und zielführende Behandlung – Vermeidung unnötiger Therapien und Kosten
  • Minimierung oder Vermeidung von Schmerzbelastungen durch Wunden
  • Bei Bedarf das professionelle Überleitungsmanagement zu Ärzten und Therapeuten.

Kurzanfrage

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    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege ist die medizinische Behandlung bzw. Versorgung, die wir ausschließlich auf ärztliche Anordnung hin durchführen.

    Die Ziele der Behandlungspflege sind es, Krankheiten zu heilen, die Verschlechterung eines Krankheitszustandes zu verhindern, sowie die Folgen von Krankheiten zu verbessern oder zu verhindern.

    Dieses können beispielsweise die zielgerichtete Verabreichung der vom Arzt angeordneten Medikation, die regelmäßige Messung und Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls sein, sowie das Anlegen und Wechseln von Verbänden, Kompressionsstrümpfen, usw.

    Verhinderungspflege

    Wenn ein Angehöriger wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen daran gehindert ist, die Pflege durchzuführen, werden von der Pflegekasse die Kosten für die nötig werdende Ersatzpflege getragen – die sogenannte „Verhinderungspflege“.

    Für diese gilt: maximal 42 Tage pro Kalenderjahr, sie kann sowohl einmalig „am Stück“, als auch gesplittet (tage- bzw. stundenweise) in Anspruch genommen werden.

    Aufwendungen:

    1.612 Euro pro Kalenderjahr. Seit 2015 kann für die Verhinderungspflege auch 50% der Kurzzeitpflege angerechnet werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 Euro erhöhen.

    Voraussetzung:

    Neben der Einstufung in eine Pflegestufe muss der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Inanspruchnahme mindestens sechs Monate von der Pflegeperson gepflegt worden sein. Die Verhinderungspflege muss vor der Inanspruchnahme bei der Pflegekasse beantragt werden.


    Demenzbetreuung / Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Die sogenannten „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ stehen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder demenziellen Erkrankungen bereit, bei denen eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ gegeben ist.

    Abhängig von der Schwere der Erkrankung und der damit zusammenhängenden Einschränkung der Alltagskompetenz gewähren die Pflegekassen einen Grundbetrag in Höhe von 104 Euro pro Monat (bzw. 1.248 jährlich) oder einen erhöhten Betrag in Höhe von 208 Euro pro Monat (bzw. 2.496 jährlich).

    Seit Januar 2015 erhalten alle Pflegebedürftigen ab der Pflegestufe 0 mindestens den Grundbetrag über 104 Euro monatlich. Werden die Leistungen im Laufe eines Kalenderjahres nicht voll ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden.

    Im Rahmen dieser Betreuungs-/Entlastungsleistungen bieten wir z.B.:

    • Die Entwicklung eines individuellen und bedarfsgerechten Betreuungsplanes
    • Spaziergänge und Ausflüge
    • Unterhaltung bzw. Anregung zur Unterhaltung
    • Training biografischer Fähigkeiten
    • Unterstützung bei der Wahrung sozialer Kontakte
    • Beschäftigungsangebote wie spielen, basteln, lesen, usw.
    • Training bzw. Förderung von Beweglichkeit und Motorik
    • Hauswirtschaftliche Unterstützung

    Familienpflege

    Die Familienpflege unterstützt Familien in deren Haushalt(nach § 38 SGB V). Die Haushaltshilfe unterstützt Familien für zunächst 4 Wochen, wenn eine weitere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt dies nötig macht. Darüber hinaus wird die Haushaltshilfe gewährt, im Falle von

    • Risikoschwangerschaften
    • Mehrlingsgeburten
    • Kur- bzw. Krankenhausaufenthalten der Erziehungsberechtigten
    • Situationen besonderer krankheitsbedingter Belastungen oder
    • psychischen Erkrankungen eines Erziehungsberechtigten

    In diesen Situationen übernehmen unsere Mitarbeiter:

    • die Betreuung und Versorung der Kinder
    • die Begleitung der Kinder zum Kindergarten/zur Schule
    • die Betreuung bei den Hausaufgaben
    • die Freizeitgestaltung und die Beaufsichtigung der Kinder
    • die pflegerischen Aufgaben im Krankheitsfall
    • die Erledigung der täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt
    • die Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung der Einkäufe und die Reinigung im Haushalt

    Beratungen

    Pflegenden Angehörigen sowie ehrenamtlich pflegenden Personen bieten wir fachkundige Unterstützung im Rahmen persönlicher Schulungen (auch Pflegeberatung genannt). Dabei erhalten Sie ganz individuell:

    • nützliche Tipps und fachkundige Hilfestellung für die Betreuung und Pflege zu Hause
    • Hilfe zur Vermeidung bzw. Verminderung körperlicher und seelischer Belastungen
    • Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Pflegenden ins Gespräch zu kommen

    Dieses Angebot wird von Ihrer Pflegekasse getragen und ist für Sie kostenlos!


    Pflegehilfsmittel

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Versorgung im Rahmen der Pflege zu unterstützen. Dazu zählen auch die Pflegehilfsmittel. Wir beraten Sie individuell und ausführlich zu:

    • Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B. Bettunterlagen, Inkontinenzmaterial, etc. sowie
    • technische Pflegehilfsmittel, wie z.B. Badewannenlifter, Gehhilfen/Rollatoren, Pflegebetten, usw.

    Wohnraumanpassung

    Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit können zur Folge haben, dass die Gegebenheiten der eigenen Wohnung nur noch eingeschränkt oder nur noch mit Hilfe genutzt werden können.

    In solchen Fällen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das persönliche Wohnumfeld mit individuellen Maßnahmen an die speziellen Bedürfnisse anzupassen – für den Erhalt und die Steigerung von Lebensqualität und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden. Für diese Fälle leisten die Pflegekassen eine Finanzierung von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.


    Das Hausnotruf-System

    Das Notruf-Gerät wird über die Telefonleitung angeschlossen und mit einem kleinen Funksender kombiniert, der bequem am Körper getragen werden kann.
    In einem Notfall –beispielsweise ein Sturz- kann mit nur einem Knopfdruck die Notrufzentrale verständigt werden. Dann steht Ihnen unser Bereitschaftsdienst auch in der Nacht oder am Wochenende schnell zur Verfügung um Hilfe zu leisten!
    Dieses ist die ideale Lösung für alle, die alleine zuhause leben und Wert darauf legen, rund um die Uhr -per Knopfdruck- schnell Hilfe herbeirufen zu können.

    • Wir erledigen die Formalitäten zur Anmeldung und zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse (wenn eine Pflegestufe vorliegt)
    • Wir kümmern uns um die Lieferung und den Anschluss in Ihrer Wohnung

    Hauswirtschaftliche Versorgung

    Unsere Hauswirtschaftskräfte unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung, den Einkäufen und der Zubereitung von Mahlzeiten.


    Betreuung

    Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, z. B. aufgrund einer demenziellen Erkrankung, erhalten Leistungen zur Deckung eines erheblichen allgemeinen
    Betreuungsbedarfs. Dies gilt auch dann, wenn keine Pflegestufe vorliegt!
    Je nach Umfang dieses Betreuungsbedarfs werden

    • 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder
    • 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag)

    für Betreuungsleistungen gewährt, die durch unsere freundlichen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht werden.


    Überleitungsmanagement

    Häufig ist es bei einem Krankenhausaufenthalt nötig, dass eine weiterführende Versorgung nach der Entlassung sicher gestellt und organisiert werden muss. Unser Überleitungsmanagement setzt direkt an Ihren Entlassungstermin an und sichert die nahtlose Versorgung danach.

    • Wir kümmern uns schon während Ihres Krankenhausaufenthaltes um alle nötigen Schritte
    • Wir vernetzen alle für Sie nötigen Hilfs- und Unterstützungsangebote in idealer Weise
    • Wir garantieren Ihnen die optimale Begleitung bei allen nötigen Schritten im Rahmen
      der Entlassung sowie der anschließenden Behandlung und Weiterversorgung
    • Selbstverständlich gilt dies auch, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt
      (o.ä.) antreten

    Persönliche Beratung

    Die vorangegangene Aufstellung unserer Leistungen zeigt Ihnen, wie umfassend wir die Pflege zu Hause gestalten können.
    Selbstverständlich können diese Informationen eine ausführliche und individuelle Beratung nicht ersetzen.
    Darum stehe ich Ihnen gerne für einen persönlichen Termin zur Verfügung.